Bezirks­tags­prä­sident spricht sich für Social-Media-Verbot für Kinder und Jugend­liche aus

Portrait von Bezirkstagspräsident Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich
Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich

Landshut. Sie haben teils hunderte oder sogar tausende Follower auf Social Media. Im wahren Leben sieht es dagegen oft ganz anders aus: Viele Kinder und Jugend­liche finden keine Freunde, die Einsamkeit nimmt nicht nur zu – sie ist so hoch wie nie zuvor. Das ergab die kürzlich vorge­stellte Jugend­trend­studie 2026 des Instituts für Genera­tio­nen­for­schung in Augsburg. Social Media verstärke Ängste und auch das Gefühl der Isolation, so die Experten.

Seit in Australien im Dezember 2025 das Gesetz in Kraft trat, das unter 16-Jährigen die Nutzung sozialer Medien untersagt, wird die Debatte weltweit intensiv geführt. So will Öster­reich beispiels­weise ein Verbot für unter 14-Jährige und auch einige Bundes­länder in Deutschland drängen auf eine Alters­grenze. Dem schließt sich Bezirks­tags­prä­sident Dr. Olaf Heinrich an und spricht sich für ein Verbot aus: „Ich erlebe als Präsident und Träger­ver­treter der Kinder- und Jugend­psych­iatrie in Nieder­bayern laufend, dass die Zahl der behand­lungs­be­dürf­tigen Kinder und Jugend­lichen in Nieder­bayern steigt. Das bringt uns bereits an die Belas­tungs­grenze.“ Diese Entwicklung sei gerade seit Corona dynamisch. „Vor diesem Hinter­grund befür­worte ich ein Social-Media-Verbot ausdrücklich.“

„Die Gesetz­gebung in Australien markiert einen Wende­punkt in der Debatte um den digitalen Kinder­schutz“, sagt Dr. Tanja Hochegger, Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugend­psych­iatrie am Bezirks­kran­kenhaus Landshut. Damit werde erneut anerkannt, dass digitale Räume erheb­liche Risiken für die Entwicklung und (psychische) Gesundheit von Kindern und Jugend­lichen mit sich bringen können. Aus kinder- und jugend­psych­ia­tri­scher Sicht müsse der Sachverhalt jedoch diffe­ren­ziert betrachtet werden.

Jugend­liche innerhalb der digitalen Realität stark machen

Die Chefärztin empfiehlt kein reines Verbot. Zusätzlich müsse man auch auf die Stärkung der Medien­kom­petenz setzen. „Sie könnte als Schulfach struk­turell verankert sein und die digitale Gesund­heits­kom­petenz fördern“, schlägt die Ärztin vor. Dadurch könnten Kinder und Jugend­liche lernen, Algorithmen zu durch­schauen und kritische Inhalte reflek­tiert zu bewerten. „Es sollte ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass soziale Medien oft ein unrea­lis­ti­sches Schön­heits­ideal vermitteln.“ Denn durch stark bearbeitete Bilder könne leicht ein verzerrtes Bild vom eigenen Körper entstehen und zu Unzufrie­denheit führen. „Gleich­zeitig verfolgen viele Inhalte kommer­zielle Ziele und versuchen gezielt, junge Menschen frühzeitig zum Konsum zu verleiten.“

Strenge Verbote würden häufig dazu führen, dass sich die Nutzung in unkon­trol­lierte Räume verlagert. „Ziel muss es sein, die Jugend­lichen innerhalb der digitalen Realität stark zu machen, anstatt sie daraus auszu­sperren“, empfiehlt die Chefärztin und erinnert zusätzlich an die Aufsichts- und Begleit­pflicht der Eltern: „Die Erziehung zur Medien­kom­petenz ist eine Kernaufgabe der Familie, die nicht durch gesetz­liche Verbote ersetzt werden kann.“ Nur durch die gemeinsame Ausein­an­der­setzung mit digitalen Inhalten könnten Kinder und Jugend­liche die notwen­digen Abwehr­me­cha­nismen und eine gesunde Distanz zu sozialen Medien entwi­ckeln und so einen verant­wor­tungs­be­wussten Umgang erlernen.

Ähnlich sehen es auch die Wissen­schaft­liche Fachge­sell­schaft und Verbände der Kinder- und Jugend­psych­iatrie, Psycho­so­matik und Psycho­the­rapie, die erst im Februar 2026 eine neue Studie dazu veröf­fent­licht haben. Die Experten empfehlen darin ein Verbot bis 14 Jahre, anschließend eine einge­schränkte und ab 16 Jahren die freie Nutzung.

Stärkung der Medien­kom­petenz

„Meiner Einschätzung nach könnte die Alters­grenze etwas gelockert werden“, so Dr. Hochegger. Sie würde die Social-Media-Nutzung nicht erst ab 14, sondern bereits ab 12 Jahren unter Einschrän­kungen zulassen. Jedoch immer in Kombi­nation mit einer vermehrten Kompe­tenz­er­wei­terung. Diese werde aber alleine durch die Eltern und die Schulen nicht ausreichen. „Deshalb wären gezielte, öffentlich gesteuerte Präven­ti­ons­maß­nahmen zusätzlich wirksam“, empfiehlt die Chefärztin. „Wie z.B. bei Nikotin oder Alkohol am Steuer — angepasst für das Thema Social Media.“ Beispiels­weise könnten ein Original-Bild und ein stark bearbei­tetes, körper­ver­än­dertes Bild gegen­über­ge­stellt werden.

„So vielseitig — und in vielen Bereichen positiv — die Möglich­keiten der Digita­li­sierung sind: Sie bergen für unsere Kinder und Jugend­lichen Risiken“, so Dr. Olaf Heinrich. „Risiken, die sie aufgrund ihres Alters wohl oft nicht ab- bzw. einschätzen können. Zu ihrem Schutz brauchen wir deshalb insbe­sondere für den Bereich der sozialen Medien eine Alters­grenze. Wo diese — für die einge­schränkte und die spätere unein­ge­schränkte Nutzung — angesetzt wird, muss auf wissen­schaft­licher Grundlage disku­tiert werden.“

Im Bild: Bezirks­tags­prä­sident Dr. Olaf Heinrich. Foto: Fotostudio Eder