Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Die AVB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bezirkskrankenhaus Landshut (bzw. seinem Träger, dem Bezirk Niederbayern) und den Patientinnen und Patienten unseres Hauses.
Aktuell
Prävention, Personal und Ambulantisierung als Schlüssel
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