Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Die AVB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bezirkskrankenhaus Landshut (bzw. seinem Träger, dem Bezirk Niederbayern) und den Patientinnen und Patienten unseres Hauses.
Aktuell
Bezirkstagspräsident spricht sich für Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche aus
Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist ein Social-Media-Verbot nötig, sagt Dr. Olaf Heinrich....
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Landshut – Am 24. und 25. März 2026 verwandelte sich das Foyer des Bezirkskrankenhauses Landshut...
mehr ...Licht und Schatten
Beim Jahresgespräch mit Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich sprach Chefärztin Dr. Tanja...
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