Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt.

Das Krankenhaus ist ab 01.10.2017 verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen hinzugezogen.

 

Aktuell

Passau: Mehr Betten für psychisch kranke und belastete Kinder und neue Räume für die Berufsfachschule

Kinderklinik Passau startet Umbaumaßnahmen zur Erweiterung des Zentrums für seelische Gesundheit...

mehr ...

Besondere Jugendhilfe: ISPR unterstützt Schüler in Not seit 15 Jahren

Landshut. Wenn Schüler in psychische Krisen geraten, wenn sie ihr schulischer Alltag überfordert...

mehr ...

Ein neuer Anstrich für die Seele: Das Bezirkskrankenhaus Landshut schafft neue heilende Räume

Landshut – Farben, Licht und Raumgestaltung – diese Elemente haben einen entscheidenden Einfluss...

mehr ...