PEPP-Entgelttarif
Entgelte für die Leistungen eines Krankenhauses richten sich nach gesetzlichen Vorgaben. Allgemeine Krankenhausleistungen werden überwiegend über "pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik" (PEPP) anhand des so genannten PEPP-Entgeltkataloges abgerechnet.
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