Elektronische Kommunikation mit dem Bezirkskrankenhaus Landshut

Damit wir Ihre Nachrichten und Dokumente bearbeiten können, die Sie dem Bezirkskrankenhaus Landshut per E-Mail übermitteln, müssen diese folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP; MIME) entsprechen und in Westeuropa gängige Zeichensätze verwenden.
  2. Nicht kennwortgeschützte Dateianhänge (sog. Attachments) werden in folgenden Formaten und Versionen akzeptiert:
    - Office-Formate (*.docx, *.pptx, *.xlsx) ab Version 2007
    - Portable Document Format (*.pdf)
    - gebräuchliche Bildformate
  3. Weitere Formate oder Versionen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle verwendet werden. In allen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) enthalten sein.
    Anlassbezogen (z. B. aktueller Virenangriff) können auch weitere Formate gesperrt werden.
  4. Zur Gewährleistung der Verarbeitbarkeit von elektronischen Dokumenten werden Nachrichten mit dem Anhang „winmail.dat“ nicht angenommen.
  5. E-Mails (inkl. Anhänge) dürfen technisch bedingt nicht mehr als 20 Megabyte Umfang haben.
    Möchten Sie größere Dateien an das Bezirkskrankenhaus senden, nutzen Sie bitte unseren Online-Speicher-Dienst. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an edv@bkh-landshut.de bzw. per Telefon 0871 6008-0.
  6. Zur Vermeidung von Spam-Mails verwendet das Bezirkskrankenhaus Landshut eine Software zur Identifizierung von unerwünschten E-Mails. Durch diesen Prüfmechanismus können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale als Spam identifiziert wurden.
  7. Haben Sie die Kommunikation auf elektronischem Weg eröffnet, geht das Bezirkskrankenhaus Landshut davon aus, dass die weitere Kommunikation in der betreffenden Angelegenheit auf diesem Wege abgewickelt werden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
  8. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Übertragung von unverschlüsselten E-Mails und Daten diese von Unbefugten zur Kenntnis genommen und auch verfälscht werden können.
  9. Sofern eine förmliche Zustellung mit Zustellnachweis erforderlich ist, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.

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